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„Ich kämpfe
um Ihr Recht.“

Die mysteriöse Servicepauschale

Jeder kennt sie, doch niemand weiß wirklich für was sie gut ist – die Servicepauschale.

Diese Frage stellte sich auch die Arbeiterkammer, welche eine Verbandsklage gegen einen Betreiber von Fitnessstudios einbrachte, um diverse Klauseln der AGBs dieser Fitnesskette zu bekämpfen. Darunter auch eine Klausel bezüglich einer halbjährlichen Servicepauschale in der Höhe von EUR 19,90. Wofür die Servicepauschale eingehoben wird, war aus dem Vertrag nicht ersichtlich.

Im Herbst 2022 urteilte der oberste Gerichtshof in zwei Entscheidungen (OGH am 18.10.2022, 4 Ob 59/22p; OGH am 18.10.2022, 4 Ob 62/22d), dass diese Klausel gröblich benachteiligend sei und somit gesetzeswidrig. Als Mitglied der Fitnessstudiokette waren mit der Servicepauschale keine weiteren Leistungen verbunden, die über die vereinbarte Hauptleistung hinausgingen, wodurch eine gesonderte „Service“-Leistung gerechtfertigt wäre. Die Folgen der Urteile sind weitreichend, unzählige unberechtigte Servicepauschalen wurden zurückgefordert.

Jedoch ist nicht nur die Fitnessbranche betroffen, auch auf andere Branchen haben die Urteile eine Auswirkung. Insbesondere bei Mobilfunkanbieter kommt einem die Servicepauschale in den Sinn, hier stellt sich nun ebenfalls die Frage, wird diese zurecht verlangt? Die großen Mobilfunkanbieter verneinen nun erwartungsgemäß die Anwendung des Urteils auf Mobilfunkverträge, angeblich sei das Urteil rein auf Fitnessstudios anwendbar.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann festgehalten werden, dass eine Servicepauschale die wahrhaftig eine Gegenleistung mit sich bringt, gerechtfertigt ist. Die Mobilfunkanbieter gaben an, dass der Ausbau des Netzes und die Verbesserung des Services aus der Servicepauschale bezahlt wird. Den einzelnen Vertragspartnern kommen diese Leistungen nicht zugute, weshalb auch hier von einer unzulässigen Klausel auszugehen ist. Klar ist, dass es in diesem Fall ein Urteil brauchen wird, bevor die Mobilfunkanbieter der Rückforderung der Servicepauschale zustimmen. In Anbetracht der bisherigen Rechtsprechung ist jedoch davon auszugehen, dass auch in dieser Branche die Verwendung der Servicepauschale bald Geschichte sein wird.